Mittwoch, 22. Mai 2013

kurzfristige Änderungen

Heute wurde nochmal wegen eines Zufahrts-Problems ein spontanes Treffen an unserem Baugrundstück einberufen. Wir hatten die Garage auf den minimal zulässigen Abstand von 3 Metern zum Gehweg geplant, um einen maximale Flächengewinn für unseren zukünftigen Garten zu generieren. Daraus ergibt sich aber für die Bauphase ein Logistikproblem, da unsere Zufahrt die einzige Möglichkeit ist, auf unser Grundstück zu gelangen, der Abstand zwischen Baukörper und öffentlichem Verkehrsraum aber wohl zu eng ist. Daher hat unser Bauträger kurzerhand die Bauamtsleiterin, den Tiefbauer und die Trockenbauerin zu einem Vorort-Termin geladen. Hier sollten alle Beteiligten nochmal die Situation beurteilen. Zusätzlich wollte er die Stadt davon überzeugen, dass die Stichstraße laut B-Plan im Ansatz gefertigt werden muss, um eine zweite Zufahrts-Möglichkeit zu schaffen. Hier hat die Bauamtsleiterin leider nicht eingelenkt. Daher haben wir uns darauf geeinigt, das wir den Abstand zum Gehweg von 3 Meter auf 6 Meter vergrößern. Diese Variante war in unserer zurückliegenden Planungsphase unsere erste Eingebung, daher können wir mit diesem Kompromiss leben. 
Nun muss der Lageplan entsprechend angepasst werden. Aber da das lediglich Formalitäten sind, sollte das den Baustart nicht weiter verzögern.

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